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InvestEU

InvestEU-Beratungspartner werden

Wer kann InvestEU-Beratungsinitiativen umsetzen?

Die Europäische Kommission, welche die InvestEU-Beratungsplattform umsetzt, wählt aus nationalen Förderbanken und -instituten (NPBI), internationalen Finanzierungsinstitutionen (IFI), Exekutivagenturen oder in der EU tätigen externen Dienstleistern (z. B. Beratungsunternehmen, Branchenverbänden) Beratungspartner aus, die eine oder mehrere Beratungsinitiativen durchführen sollen.

Nach der Verabschiedung der InvestEU-Verordnung erfolgt ein offener Aufruf zur Interessenbekundung, der sich auf politische Prioritäten und Sektoren erstreckt, die unter die InvestEU-Politikbereiche fallen.

Bei der Auswahl von Beratungspartnern bewertet die Kommission, inwieweit der Beratungspartner:

  • die Ziele des InvestEU-Programms abdeckt
  • zeigen kann, dass die Beratungsleistungen in diesem Aufruf zur Erarbeitung einer Pipeline von für Investitionen offenen Projekten geeignet ist
  • nachweisen kann, dass er die Beratungsleistungen tatsächlich erbringen kann
  • das Fachwissen in bestimmten Sektoren und/oder Regionen mehrerer EU-Länder stärken und ausweiten kann, um potenzielle bankfähige Investitionsprojekte aufzubauen
  • die Zusätzlichkeit der vorgeschlagenen Beratungsinitiativen in Bezug auf andere bestehende EU-Beratungsprogramme auf lokaler Ebene oder andere Beratungsaktivitäten nachweisen kann, die Beratungspartner außerhalb der InvestEU-Beratungsplattform erbringen

Darüber hinaus berücksichtigt die Kommission bei der Auswahl der Beratungspartner:

  • die Gesamtkosten für den EU-Haushalt
  • den Beitrag der Beratungspartner zur teilweise Deckung der förderfähigen Kosten der Beratungsinitiative

Um mit der Kommission direkt eine Vereinbarung abzuschließen, müssen Beratungspartner die für alle InvestEU-Partner erforderliche Säulenbewertung entweder bereits bestanden haben oder gerade durchlaufen. Dies gilt insbesondere, wenn die Verwaltung von Finanzhilfen delegiert wird (indirekte Mittelverwaltung) sowie für die Inanspruchnahme externer Dienstleister (durch ein Vergabeverfahren). InvestEU-Beratungspartner, welche die Säulenbewertung erfolgreich durchlaufen haben, können ihre Beratungsleistungen mit eigenen Mitarbeitenden oder externen Dienstleistern erbringen.

Vorbehaltlich der Zustimmung der EIB-Gruppe und im Rahmen eines kombinierten Antrags mit der Kommission, können potenzielle Beratungspartner, die sich der Säulenbewertung nicht unterziehen möchten, alternativ eine Vereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe unterzeichnen, nach der sie im Auftrag der Kommission eine oder mehrere Beratungsinitiativen umsetzen.

Externe Dienstleister können auch dann eingesetzt werden, wenn Beratungsinitiativen nicht von den InvestEU-Beratungspartnern umgesetzt werden können. Die Kommission sucht diese Anbieter durch eine offene Ausschreibung und schließt spezifische Rahmenverträge für die Erbringung ihrer Dienstleistungen ab.