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InvestEU

Häufig gestellte Fragen zum InvestEU-Fonds

Wer wählt die InvestEU-Projekte aus?

Für die Auswahl der Projekte ist der Investitionsausschuss zuständig. Er stützt sich dabei auf die Einhaltung der in der InvestEU-Verordnung festgelegten Kriterien für die Förderfähigkeit sowie die Investitionsleitlinien, wobei insbesondere der Aspekt der Zusätzlichkeit im Mittelpunkt steht.

Die Mitglieder des Investitionsausschusses sind externe Sachverständige mit umfassenden Kenntnissen in den relevanten Sektoren. Der Ausschuss tritt in vier verschiedenen Formationen zusammen, die den Politikbereichen entsprechen.

Der Ausschuss trifft seine Entscheidungen unabhängig und ohne politische Einmischung.

In der Praxis überprüft die Europäische Kommission zunächst, ob der Vorschlag der Gesetzgebung und der Politik der EU entspricht. Projekte, die diese erste Prüfung bestehen, werden an den Investitionsausschuss weitergeleitet.

Der Investitionsausschuss bewertet die von den Durchführungspartnern vorgelegte Bewertungsmatrix und genehmigt anschließend, ob Finanzierungs- und Investitionsvorhaben die EU-Garantie erhalten sollen. Wenn die Verwendung der EU-Garantie genehmigt wird, kann diese Entscheidung, genau wie im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), öffentlich eingesehen werden.

Welche Förderkriterien gelten für den Fonds „InvestEU“?

InvestEU-Projekte müssen:

  • ein Marktversagen oder Investitionslücken beheben und wirtschaftlich tragfähig sein,
  • die Unterstützung der EU benötigen, um in Gang zu kommen,
  • einen Multiplikatoreffekt erzielen und, wo möglich, private Investoren mobilisieren,
  • zum Erreichen der politischen Ziele der EU beitragen.

Die Kriterien für die Förderfähigkeit sind in der InvestEU-Verordnung und in den Investitionsleitlinien festgelegt.

Warum wird der EFSI aufgelöst? Warum gibt es nicht einfach einen EFSI 3.0?

Der EFSI wurde im Juli 2015, als sich die EU noch von der Wirtschafts- und Finanzkrise erholte, ins Leben gerufen, um Investitionen zu fördern und Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der EU anzukurbeln. Ursprünglich war ein kurzer Investitionszeitraum (Juli 2015 bis Juli 2018) geplant, um eine möglichst große Wirkung zu erzielen. Aufgrund seines Erfolgs wurde der EFSI im Dezember 2017 ausgebaut und verlängert. Der Investitionszeitraum lief genau wie der letzte langfristige Haushalt bzw. mehrjährige Finanzrahmen (MFR) bis Ende 2020. Nach 2020 können im Rahmen des EFSI keine neuen Investitionen vorgenommen werden, aber – wie bei den meisten EU-Finanzierungsinstrumenten – haben die Verbindlichkeiten eine viel längere Laufzeit.

Das Programm „InvestEU“ baut auf dem Erfolg des EFSI auf und wird mit dem gleichen, auf einer Garantie aus dem EU-Haushalt basierenden Modell weiterhin Arbeitsplätze in der gesamten EU schaffen und unterstützen.

Werden wegen InvestEU Mittel aus anderen Finanzierungsprogrammen abgezogen? Was geschieht mit Programmen wie COSME und InnovFin?

Der Fonds „InvestEU“ fast die 14 EU-Finanzierungsinstrumente, die derzeit Investitionen in der EU unterstützen, unter einem Dach zusammen und schafft somit eine einzelne, starke Marke. Der Fonds „InvestEU“ greift die Ziele bestehender Instrumente, wie COSME und InnovFin, auf und kann dank des größeren Umfangs und von Effizienzgewinnen durch den einzelnen Fonds „InvestEU“ Investitionen noch stärker ankurbeln. Die vier Politikbereiche des Fonds „InvestEU“ legen den Schwerpunkt auf Bereiche, die für die EU von strategischer Bedeutung sind. Dabei sind 6,9 Mrd. EUR der Garantie für kleine Unternehmen und weitere 6,6 Mrd. EUR für Forschung, Innovation und Digitalisierung vorgesehen.

Kann eine Finanzierung aus InvestEU mit Finanzhilfen der EU kombiniert werden?

Ja. In manchen Fällen kann es aufgrund eines besonderen Marktversagens oder großer Investitionslücken notwendig sein, Mittel aus dem Fonds „InvestEU“ mit Finanzhilfen der EU zu kombinieren. Der Fonds „InvestEU“ kann mit Finanzhilfen oder Finanzierungsinstrumenten (oder beidem) kombiniert werden, die über den zentral verwalteten EU-Haushalt oder den EU-EHS-Innovationsfonds finanziert werden. Solche Kombinationen sind in Bereichen wie Verkehr, Forschung und IT für die Projektträger eventuell von Vorteil sein. Wenn ein Projekt EU-Finanzhilfen und InvestEU kombiniert, gelten die InvestEU-Regeln für das gesamte Projekt. So ergibt sich ein einheitliches Regelwerk und eine erhebliche Vereinfachung im Vergleich zu heute.

Welches Risikoprofil haben die Investitionen? Welche Art von Investitionen nimmt der Fonds „InvestEU“ im Vergleich zu den aktuellen Finanzierungsinstrumenten ins Visier?

Der Fonds „InvestEU“ zielt auf wirtschaftlich tragfähige Projekte in Bereichen mit Marktversagen oder Investitionslücken ab. Durch die Instrumente des Fonds „InvestEU“ sollen eine größere Bandbreite an Vorhaben und Begünstigten Zugang zu Mitteln aus der Wirtschaft erhalten und nur Projekte unterstützt werden, die ohne Hilfe aus dem Fonds „InvestEU“ gar keine Finanzierung oder keine geeigneten Konditionen erhalten würden. In bestimmten Bereichen nimmt das Programm auch risikoreichere Projekte ins Visier.

Darüber hinaus legt InvestEU mehr Wert auf soziale Investitionen und Kompetenzen. Im derzeitigen langfristigen Haushalt der EU sind 2,2 Mrd. EUR für Garantien aus dem Haushalt und für Finanzierungsinstrumente im sozialen Sektor vorgesehen, während die Zuweisung für EU-Garantien in diesem Bereich bei InvestEU 2,8 Mrd. EUR beträgt.

InvestEU unterstützt strategische Investitionen, darunter wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse zur Unterstützung von Endempfängern, deren Arbeit für die EU insbesondere im Hinblick auf die Umstellung auf eine grüne Wirtschaft und den digitalen Wandel, die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der strategischen Wertschöpfungsketten von strategischer Bedeutung ist.

Mit welchem Multiplikatoreffekt wird bei InvestEU gerechnet? Wie sollen die 372 Mrd. EUR erreicht werden?

Da InvestEU risikoreichere Innovationsprojekte und KMU ins Visier nimmt und sich stärker auf die politischen Ziele der EU konzentriert, rechnen wir mit einem etwas geringeren Multiplikatoreffekt als beim EFSI: 11,4 statt 15. Das heißt, dass für jeden Euro aus öffentlichen Mitteln, der über den Fonds mobilisiert wird, Gesamtinvestitionen in Höhe von 11,4 EUR generiert werden, die sonst nicht zur Verfügung stünden.

Durch das für den Fonds „InvestEU“ vorgesehene Budget von 10,5 Mrd. EUR kann eine Garantie aus dem EU-Haushalt in Höhe von 26,2 Mrd. EUR bereitgestellt werden. Außerdem wird von jedem Finanzierungspartner erwartet, dass er eigene Mittel einbringt, sodass sichergestellt ist, dass seine Interessen entsprechend auf das Projekt abgestimmt sind. Diese Summe beläuft sich insgesamt auf schätzungsweise 6,55 Mrd. EUR, sodass die Gesamtgarantie bei ungefähr 32,75 Mrd. EUR liegen wird. Diese wird wiederum von jedem Finanzierungspartner genutzt. Dies bedeutet, dass er mehr als den garantierten Betrag leihen kann. Zu guter Letzt zieht, wie sich bereits im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa gezeigt hat, jedes InvestEU-Projekt, weitere private und öffentliche Investoren an. Wir gehen davon aus, dass dadurch Investitionen in Höhe von insgesamt 372 Mrd. EUR mobilisiert werden.

Was ist mit der Beihilfekontrolle?

Vorschriften für staatliche Beihilfen sind für einen wirksamen Wettbewerb unerlässlich, damit Verbraucher und Unternehmen im Binnenmarkt faire Preise und eine größere Auswahl erhalten. Damit die InvestEU-Ziele erreicht und Marktversagen bekämpft sowie private Investitionen mobilisiert werden können, müssen gleichzeitig Mittel der Mitgliedstaaten, bei denen es sich eventuell um staatliche Beihilfen handelt und für die entsprechende Vorschriften gelten, leicht mit zentral von der Kommission verwalteten EU-Mittel zu kombinieren sein, bei denen es sich nicht um staatliche Beihilfen handelt.

Um das Genehmigungsverfahren für staatliche Beihilfen für solche gemeinsamen Finanzierungen weiter zu straffen, hat die Kommission im Juni 2018 eine Änderung einer der Verordnungen des Rates zur Regelung staatlicher Beihilfen vorgeschlagen. Der Rat hat diese Änderung im November 2018 angenommen. Aufgrund dieser Neufassung der Ermächtigungsverordnung kann die Kommission, vorbehaltlich bestimmter Voraussetzungen, die durch den Fonds „InvestEU“ geleiteten oder unterstützten Finanzmittel der Mitgliedstaaten von der Verpflichtung ausnehmen, die Kommission vor der Durchführung über solche Maßnahmen zu benachrichtigen.

Die Mittel aus den Mitgliedstaaten sind mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen vereinbar, sofern bestimmte klare Voraussetzungen erfüllt sind. Der Vorschlag der Kommission stellt somit sicher, dass die Vorschriften für staatliche Beihilfen zum reibungslosen Einsatz des Fonds „InvestEU“ beitragen können.

Wer ist für die getätigten Investitionen verantwortlich?

Die Finanzierungspartner sind für die Finanzierungs- und Investitionsvorhaben im Rahmen des Fonds „InvestEU“ verantwortlich, da ihre Leitungsgremien letztendlich über die Finanzierung entscheiden.

Der Investitionsausschuss, der sich aus unabhängigen externen Sachverständigen zusammensetzt, genehmigt die Verwendung der EU-Garantie im Rahmen des Fonds „InvestEU“, um diese Vorhaben vor der endgültigen Entscheidung des Finanzierungspartner zu unterstützen.