Die im Rahmen des Fonds „InvestEU“ verfügbare Garantie wird durch ausgewählte Finanzierungspartner bzw. Durchführungspartner umgesetzt. Der wichtigste Partner ist die EIB-Gruppe, die den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) seit seiner Einführung im Jahr 2015 erfolgreich umsetzt und verwaltet und für die Durchführung von 75 % der EU-Garantie verantwortlich sein wird.
Die EU-Garantie steht erstmals auch nationalen Förderbanken und internationalen Finanzierungsinstitutionen offen, wie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), der Entwicklungsbank des Europarats (CEB) oder der Nordischen Investitionsbank (NIB), solange sie „beauftragte Stellen“ gemäß den EU-Haushaltsvorschriften werden.
Durchführungspartner werden
Beurteilung der Eignung zur Verwaltung des EU-Haushalts
Interessenten müssen eine Prüfung durchlaufen, bei der beurteilt wird, ob sie für die Verwaltung von EU-Mitteln geeignet sind. Die Beurteilung umfasst drei Hauptschritte:
- Antrag: Potenzielle Durchführungspartner müssen bei der Europäischen Kommission unter dieser E-Mail-Adresse einen Antrag
- Teilnahmeberechtigung: Die Kommission überprüft die Teilnahmeberechtigung der Antragsteller.
- Säulenbewertung: Teilnahmeberechtigte Bewerber müssen eine Prüfung, eine sogenannte „Säulenbewertung“, durchlaufen, damit sichergestellt ist, dass die EU-Mittel ordnungsgemäß verwaltet werden. Bei der Bewertung handelt es sich um eine unabhängige externe Prüfung, die sich an dem jeweiligen Auftrag orientiert und sicherstellen soll, dass die Vorschriften und Verfahren für die Verwaltung von EU-Mitteln eingehalten werden. Die Kommission schließt ihre Bewertung auf Grundlage des Berichts des Prüfers ab.
Auswahl der Durchführungspartner im Rahmen von InvestEU
Um InvestEU-Durchführungspartner zu werden, müssen die Interessenten auf einen Aufruf zur Interessenbekundung antworten. Die Kommission tritt dann in Verhandlungen mit ihnen ein, um festzulegen, welche Art Finanzprodukte sie umsetzen möchten und welche Bedingungen daran geknüpft sind. Am Ende der Verhandlungen wird eine Garantievereinbarung unterzeichnet, die den Status eines InvestEU-Durchführungspartners verleiht.
Interessenten können noch während ihrer Säulenbewertung auf Aufrufe zur Interessenbekundung antworten. Die Säulenbewertung muss jedoch abgeschlossen sein, bevor die Kommission eine Garantie- oder in bestimmten Fällen eine Beratungsvereinbarung unterzeichnen kann.
Weitere Informationen zur Antragstellung und dazu, wie man Durchführungspartner wird, finden Sie in den häufig gestellten Fragen.