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InvestEU

InvestEU Leitungsstruktur

Investitionsausschuss

Ein unabhängiger Investitionsausschuss billigt die von den Durchführungspartnern vorgeschlagene Verwendung der EU-Garantie für Finanzierungs- und Investitionsvorhaben. Bei seiner Entscheidung stützt er sich auf die von den Durchführungspartnern in Form der sogenannten Bewertungsmatrix und dem Garantieantrag vorgelegte Sorgfaltsprüfung. Dabei überprüft er, ob die Verordnung und die Investitionsleitlinien eingehalten werden, und berücksichtigt insbesondere die Anforderungen der (i) Zusätzlichkeit und (ii) Mobilisierung privater Investitionen sowie alle anderen relevanten Voraussetzungen.

Der Investitionsausschuss tritt in vier verschiedenen Formationen zusammen, die den vier Politikbereichen entsprechen, und ist vollständig unabhängig. Die Mitglieder des Investitionsausschusses haben Erfahrung mit Investitionen in Sektoren, die unter den jeweiligen Politikbereich fallen, und erfüllen ihre Pflichten im Rahmen des Ausschusses unparteiisch und allein im Interesse des Fonds „InvestEU“.

Lenkungsausschuss

Der Lenkungsausschuss hat die Aufgabe, die Durchführung des Programms „InvestEU“ zu überwachen und die strategischen und operativen Leitlinien für die Durchführungspartner festzulegen. Weitere Aufgaben des Ausschusses sind die Festlegung des methodischen Rahmens für das Risiko, der Geschäftsordnung des Sekretariats für den Investitionsausschuss und der Vorschriften für die Arbeit mit Investitionsplattformen.

Der Lenkungsausschuss setzt sich aus vier Vertreter/-innen der Kommission, drei der EIB-Gruppe und zwei der anderen Durchführungspartner als der EIB-Gruppe sowie einem als nicht stimmberechtigten Mitglied des Europäischen Parlaments berufenen Sachverständigen zusammen.

Beratungsausschuss

Die Kommission und der Lenkungsausschuss werden von einem Beratungsausschuss unterstützt, der sich aus je einem/-r Vertreter/-in aller EU-Länder und Durchführungspartner sowie jeweils einem/-r vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und vom Ausschuss der Regionen benannten Sachverständigen zusammensetzt. Den Vorsitz im Beratungsausschuss führt ein Vertreter der Kommission. Eine Vertreterin der EIB-Gruppe hat den stellvertretenden Vorsitz inne.

Der Beratungsausschuss kann Empfehlungen zur Durchführung und Funktionsweise des Programms „InvestEU“ abgeben, die der Lenkungsausschuss berücksichtigen muss. Darüber hinaus berät der Beratungsausschuss auch zur Konzeptionierung der durchzuführenden Finanzprodukte, zu Entwicklungen am Markt und suboptimalen Investitionsbedingungen.